Bürgschaft einrede der vorausklage ausgeschlossen Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Bürgschaft einrede der vorausklage ausgeschlossen (1) Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen: 1. wenn der Bürge auf die Einrede verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat,. 2. 1 Der Bürge kann auf die Einrede der Vorausklage verzichten. Dann ist die Einrede der Vorausklage für den Bürgen ausgeschlossen. In diesem Fall verzichtet der. 2 (1) Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen: 1. wenn der Bürge auf die Einrede verzichtet, insbesondere wenn er sich als. 3 Der Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger vor seiner Inanspruchnahme einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner unternommen hat. Dabei. 4 1. wenn der Bürge auf die Einrede verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat, 2. wenn die Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner infolge einer nach der Übernahme der Bürgschaft eingetretenen Änderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des Aufenthaltsorts des Hauptschuldners wesentlich. 5 Die Einrede der Vorausklage gemäß § S. 1 BGB gewährt dem Bürgen eine dilatorische Einrede. Der Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger vor seiner Inanspruchnahme einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner unternommen hat. Dabei genügt ein einziger Vollstreckungsversuch. 6 (1) Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen: 1. wenn der Bürge auf die Einrede verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat, 2. wenn die Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner infolge einer nach der Übernahme der Bürgschaft eingetretenen. 7 (1) Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen: 1. wenn der Bürge auf die Einrede verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat, 2. wenn die Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner infolge einer nach der Übernahme der Bürgschaft eingetretenen Änderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des. 8 Rz. Die Einrede der Vorausklage gemäß § S. 1 BGB gewährt dem Bürgen eine dilatorische Einrede. Der Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger vor seiner Inanspruchnahme einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner unternommen hat. 9 Keine Einrede der Vorausklage. (1) hat der Kaufmann, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist (§ HGB); (2) bei Insolvenzverfahren des Hauptschuldners; (3) wenn Zwangsvollstreckung gegen Hauptschuldner keine Erfolgsaussicht bietet oder die Rechtsverfolgung wesentlich erschwert ist (§ BGB). Zitierfähige URL. einrede der vorausklage bürgschaft 10 Beim kaufmännischen Bürgschaftsvertrag und Kreditauftrag ist diese Einrede der Vorausklage ausgeschlossen (§ HGB). Von einem Bürgen, der Kaufmann ist. 11 einrede der vorausklage schema 12